Wir übertragen die Angaben des Antragstellers in das amtliche Formular des Aufnahmestaats: Jedes Feld trägt die Beschriftung genau so, wie das örtliche Formular sie druckt, übersetzt in eine Sprache, die der Antragsteller liest.
Feldbeschriftungen und ihre Nummerierung stammen aus dem geltenden Formular der Behörde. Wo ein Formular noch nicht geprüft ist, sagen wir es offen, statt es mit einer plausiblen Formulierung zu überdecken.
Der Antragsteller sieht das Feld in der Sprache der Behörde und daneben, was hineingehört und warum. Die Schreibweise des Namens stammt aus dem Pass, nicht aus einem Umschrift-Werkzeug.
Wir wenden uns an keine Behörde im Namen eines anderen, erteilen keine Rechtsberatung und versprechen kein Ergebnis. Wir nehmen die mechanische Arbeit ab — und die Fehler, die dabei entstehen.